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   VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17   

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https://dejure.org/2020,43824
VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17 (https://dejure.org/2020,43824)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 18.11.2020 - 11 K 9430/17 (https://dejure.org/2020,43824)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 18. November 2020 - 11 K 9430/17 (https://dejure.org/2020,43824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Klagebefugnis, Heimträger, Rechtsnachfolge, Verfahrenszeitraum,, Aktivlegitimation, Hilfe zur Pflege, Kausalzusammenhang, Vermögen, Schenkungsrückforderungsanspruch, Verwertbarkeit, Härte, Wohnungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 16 A 3391/06

    Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Pflegewohngeld; Rückforderung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Auch wenn Schenkungsrückforderungsansprüche verwertbares Vermögen darstellen können, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 16 A 3391/06 -, NWVBl 2008, 232 ff., ist doch im Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Verwertbarkeit gegeben ist.

    Verwertbarkeit ist im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen und muss für den Einstandspflichtigen tatsächlich wie rechtlich innerhalb eines Zeitraums gegeben sein, innerhalb dessen der Bedarf besteht, sodass für einen Einsatz nach § 25 d Abs. 6 BVG nur dasjenige Vermögen in Betracht kommt, durch dessen Verwertung der Notlage oder dem Bedarf abgeholfen und das dafür rechtzeitig verwertet werden kann, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O..

    Auch wenn nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O., die Notwendigkeit, Ansprüche oder Rechte gerichtlich durchzusetzen, die Annahme rechtzeitiger Realisierbarkeit nicht von vornherein ausschließt, sofern die gerichtliche Durchsetzung eine rechtzeitige Bedarfsdeckung ermöglicht, drängt es sich auf, dass die Durchsetzung von Forderungen im gerichtlichen Wege allenfalls in besonders klaren und eindeutigen Fällen, in denen eine abschließende gerichtliche Entscheidung in kurzer Zeit zu erwarten ist, einer Gewährung von Hilfe zur Deckung eines akuten Bedarfs entgegenstehen kann.

    Denn nach der Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O., - der die Kammer insoweit folgt - schließt es die beispielhafte Aufzählung der insoweit zu berücksichtigenden Faktoren in § 25c Abs. 3 Satz 1 BVG nicht aus, die Vorschrift auch bei anderen als im Sinne der Kriegsopferfürsorge schädigungsbedingten Bedarfen anzuwenden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Hierzu zählen auch Forderungen, die der Betreffende gegen Dritte hat, sodass auch ein noch nicht erfüllter Schenkungsrückforderungsanspruch gemäß § 528 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB - zum Vermögen gehört, vgl. OVG NRW, Urteil vom 14. Oktober 2008 - 16 A 1409/07 -, Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl) 2009, 194 ff.

    Zur weiteren Begründung der fehlenden Verwertbarkeit des Schenkungsrückgewähranspruchs von Frau W. I. verweist die Kammer auf die Ausführungen des OVG NRW in seinem Urteil vom 14. Oktober 2008 (a.a.O.), welches ausgeführt hat:.

    Auch beim Pflegewohngeld - mit dem die Investitionskosten von Heimbewohnern finanziert werden - ist nach der bisherigen Rechtsprechung des OVG NRW, vgl. Urteil vom 14. Oktober 2008 - 16 A 1409/07 -, anerkannt dass den Heimbewohner der Verweis auf die vorrangige gerichtliche Geltendmachung eines Schenkungsrückforderungsanspruchs hart träfe, soweit der Beschenkte nicht bereit und/oder in der Lage ist, den Anspruch unverzüglich zu erfüllen und der Beschenkte dem Heimbewohner so nahe steht, dass es ihm unter Berücksichtigung seiner von der Pflegebedürftigkeit geprägten persönlichen Lebenssituation nicht zuzumuten ist, diesen auf Erfüllung zu verklagen.

  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 479/11

    Betreuung: Verzicht des Betreuers auf ein zu Gunsten des Betreuten bestelltes

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Besteht das Interesse an der Wohnnutzung endgültig nicht mehr, verliert das Wohnungsrecht seinen Nutzwert und soweit es auch durch Vermietung nicht fruchtbar gemacht werden kann, seinen Vermögenswert insgesamt, vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11 -, juris.
  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 2/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 2/09 R -, juris, steht der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht entgegen, dass Forderungen nicht geltend gemacht werden, wenn die Geltendmachung sich aufgrund außergewöhnlicher Umstände in besonderer Weise belastend auf den Familienverband auswirkt.
  • BVerwG, 17.07.2019 - 5 C 5.18

    Verpflichtung des Berechtigten gegenüber dem vorrangig verpflichteten Träger der

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Das Einkommen hat auch dann nicht ausgereicht, wenn man zur Deckung des Bedarfs auch die Grundrente nach § 31 BVG heranzieht - bei der es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 17. Juli 2019 - 5 C 5.18 -, Rechtsprechungsdienst des Deutschen Vereins (NDV-RD) 2020, 14 ff., um eine übrige Leistung nach dem BVG handelt, die nach § 25a BVG neben dem Einkommen zur Deckung des Bedarfs einzusetzen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2016 - 12 A 1133/14

    Beantragung von Pflegewohngeld für einen Pflegeplatz; Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Entgegen der Auffassung des Beklagten steht der fehlenden Einsetzbarkeit des Schenkungsrückforderungsanspruchs auch nicht entgegen, dass das OVG NRW in seinem Urteil vom 7. Juni 2016 - 12 A 1133/14 - bei einem Herausgabeanspruch gegen die Tochter der Pflegebedürftigen keine unzumutbare Härte angenommen hat.
  • VG Gelsenkirchen, 13.08.2007 - 11 K 4189/04

    Kriegsopferfürsorge, Erholungshilfe, Einkommen, Einsatz

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Wie die Kammer bereits mit Urteil vom 13. August 2007 - 11 K 4189/04 - zur unmittelbaren Anwendung des § 25c Abs. 3 BVG ausgeführt hat, soll durch die Möglichkeit eines Absehens vom Einkommenseinsatz aus Billigkeitsgründen die Möglichkeit geschaffen werden, besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Denn es ist nach der zum Sozialhilferecht ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11. Dezember 2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris, prozessökonomisch nicht nachvollziehbar, das Klagebegehren nur begrenzt auf den Zeitpunkt bis zur letzten behördlichen Entscheidung zuzulassen, wenn ein Anspruch nicht nur bis zu diesem Zeitpunkt, sondern auch für den Folgezeitraum geltend gemacht und der Beklagte sich auch in der Folgezeit - aus dem Vortrag während des Gerichtsverfahrens erkennbar - weigert, die Leistungen zu erbringen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2008 - L 20 B 51/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2008 - L 20 B 51/08 SO ER -, juris Rdnr. 52, 54.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 1.93

    Bei der Bemessung des Pflegegeldanspruches darf privat erhaltene Pflegeleistung

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 18.11.2020 - 11 K 9430/17
    Frau W. I. standen Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach § 25 Abs. 1, Abs. 3 BVG für die Zeit ab dem 7. März 2016 nach der Mitteilung ihrer Hilfebedürftigkeit im Februar 2016 beim - unzuständigen - Kreis S. zu, da nach § 16 Abs. 2 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - SGB I - ein Antrag als zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der unzuständigen Behörde gestellt gilt und folglich auch die durch ihn vermittelte - für den Leistungsanspruch bei der Kriegsopferfürsorge nach § 54 Abs. 2 der Verordnung zur Kriegsopferfürsorge maßgeblichen - Kenntnis vom Hilfefall als zu diesem Zeitpunkt erlangt gilt, vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung: BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 C 1.93 -, Entscheidungen des BVerwG (BVerwGE) 98, 248 ff zur Sozialhilfe, bei der - wie bei der Kriegsopferfürsorge - der Leistungsanspruch nicht von einem Antrag, sondern von der Kenntnis durch die Behörde abhängt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2001 - 16 A 3819/99

    Ausschluss der regulären Kündigungsmöglichkeiten bei Grabpflegeverträgen;

  • BVerwG, 07.04.1988 - 5 B 141.87

    Rechtsnatur der 'laufenden Beihilfen' in der Kriegsopferfürsorge

  • VG Gelsenkirchen, 09.07.2021 - 11 L 659/21

    Pflegewohngeld; einstweilige Anordnung; drohende Obdachlosigkeit durch Verlust

    Denn auch wenn die Notwendigkeit, Ansprüche oder Rechte gerichtlich durchzusetzen, die Annahme rechtzeitiger Realisierbarkeit nicht von vornherein ausschließt, sofern die gerichtliche Durchsetzung eine rechtzeitige Bedarfsdeckung ermöglicht, vgl. OVG NRW, Urteil vom 13. Dezember 2007, a.a.O., drängt es sich auf, dass die Durchsetzung von Forderungen im gerichtlichen Wege allenfalls in besonders klaren und eindeutigen Fällen, in denen eine abschließende gerichtliche Entscheidung in kurzer Zeit zu erwarten ist, einer Gewährung von Hilfe zur Deckung eines akuten Bedarfs entgegenstehen kann, vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. November 2020 - 11 K 9430/17 -, juris, m.w.N.
  • VG Köln, 24.03.2021 - 21 K 8403/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 A 2349/12 -, juris Rn. 22 ff. A.A. im Ergebnis ohne weitere Begründung: OVG NRW, Urteil vom 29. Mai 2001 - 16 A 3819/99 -, juris Rn. 2; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 18. November 2020 - 11 K 9430/17 -, juris Rn. 31.
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